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Mediation

12.10.2012

Das neue "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht die Einführung eines sogenannten Güterichtermodells vor. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht.

Aber auch die Mediation als alternatives außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument wird nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt. So hat der Gesetzgeber die wichtigsten Eckpfeiler der Mediation definiert, wie:

- freiwillige Teilnahme der Konfliktpartner

- Eigenverantwortlichkeit der Parteien

- Allparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediators

- Vertraulichkeit des Verfahrens

Durch die Einführung der Bezeichnung "zertifizierter Mediator" wird die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren nun gesetzlich abgesichert. Insbesondere werden durch das Gesetz die Anforderungen an die Grundkenntnisse sowie die Kernkompetenz eines Mediators präzisiert.

Da auch die Zivilprozessordnung nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes beretis neu gefasst wurde und nun bei jeder Klagerhebung eine Erklärung verlangt, ob der Versuch etwa einer Mediation bereits vorausgegangen ist, sollten die Möglichkeiten der Durchführung einer außergerichtlichen Mediation vor Inanspruchenahme der Gerichte zukünftig stets geprüft werden.