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Rechtsanwältin

Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht den Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Als solches ist es unsere Aufgabe, Sie als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten vor Rechtsverlusten zu schützen, Ihnen rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zur Seite zu stehen und vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.