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Sie erreichen uns auch und gerade in dieser schwierigen Zeit zu den gewohnten Bürozeiten. Rufen Sie uns jederzeit an und hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht. Gerne rufen wir Sie zurück und vereinbaren mit Ihnen Telefontermine. Wir nehmen uns Ihrer Anliegen wie gewohnt an und die Bearbeitung Ihrer Probleme ist derzeit sichergestellt. Bleiben Sie gesund!
BGH präzisiert Anforderungen an Patientenverfügung - BGH XII ZB 61/16
Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein gesundes und glückliches 2016!
Neue Düsseldorfer Tabelle tritt am 01.08.2015 in Kraft - Kindesunterhalt wird erhöht
Machen Sie Rückzahlungsansprüche von Kreditbearbeitungsgebühren aus den Jahren 2005 bis 2011 bis 31.12.2014 gerichtlich geltend! Sonst droht die Verjährung
Seit November 2014 ist Nadja Wanker-Hertrich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Überprüfen Sie Ihre Darlehensverträge und fordern Sie gegebenenfalls zu Unrecht berechnete Gebühren zurück.