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Vorsicht bei Abmahnungen

21.01.2014

Beim Streaming wird im Gegensatz zum Download keine dauerhafte Kopie beim Nutzer angelegt. Dennoch bestehen derzeit noch Unsicherheiten, ob Abmahnungen in diesem Bereich zurecht erfolgen. Es bleibt die Frage, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern verletzt, da auch beim Streaming eine temporäre Zwischenspeicherung erfolgt, die gegebenenfalls eine Kopiermöglichkeit bietet.  Noch ist diese Frage nicht höchstrichterlich entschieden. Eine Reaktion, insbesondere Zahlungen auf eine erhaltene Abmahnung sollten ohne anwaltliche Beratung nicht erfolgen.