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Die Düsseldorfer Tabelle für 2013 ist veröffentlicht. Entgegen den Erwartungen erfolgte jedoch keine Erhöhung der Unterhaltsbeträge.
Änderungen ergeben sich bei den Selbstbehalten. Diese wurden wie folgt erhöht:
Bei Unterhaltspflicht gegenüber
1. unverheiratete Kinder bis 21 Jahre in allgemeiner Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils - Pflichtiger erwerbstätig: 1.000,-- € statt bisher 950,-- €
2. unverheiratete Kinder bis 21 Jahre in allgemeiner Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils - Pflichtiger nicht erwerbstätig: 800,-- € statt bisher 770,-- €.
3. andere volljährige Kinder 1.200,-- € statt bisher 1.150,-- €
4. Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100,-- € statt bisher 1.050,-- €
5. Eltern: 1.600,-- € statt bisher 1.500,-- €