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Unterhalt

30.07.2015

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt herausgegeben. Danach erhöhen sich ab 01.08.2015 die Unterhaltsansprüche von Kindern. Die Erhöhung ist eine Folge der beschlossenen Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages. Die Erhöhung des Freibetrages erfolgte zwar rückwirkend zum 01.01.2015, die Kindesunterhaltserhöhung gilt jedoch erst ab August 2015. Es ist jedoch eine weitere Erhöhung zum Jahreswechsel 2015/2016 zu erwarten.


Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.