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Punktereform tritt am 01.05.2014 in Kraft

06.03.2014

Die Punkteform in Flensburg wirft ihre Schatten voraus. Die vollständige Überarbeitung des Punktesystems im Flensburger Verkehrszentralregister tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

Das Punktesystem hat eine neue Struktur bekommen. Für Verkehrsteilnehmer heißt dies, dass ein vollständiges Umdenken und eine neue Sensibilität erforderlich ist.

Die neue Struktur basiert im wesentlichen auf den nachfolgenden Grundpfeilern:

Insgesamt wird es weniger Punkte geben, dafür ist der Führerschein aber zukünftig schneller weg. Weiter steigen die Bußgelder an. Während die einzelnen Verstöße bisher mit 1-7 Punkten geahndet wurden, gibt es zukünftig nur noch 1-3 Punkte, je nach Schwere des Verstoßes. Allerdings wird der Führerschein deutlich schneller entzogen: statt bisher bei 18 Punkten ist der Führerschein künftig bereits bei 8 Punkten weg. Es wird unterteilt in Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt; grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: 2 Punkte; Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte

Den zweiten Grundpfeiler stellen die neuen Tilgungsfristen dar. Zukünftig erhält jede Eintragung ihre eigene Laufzeit. Während sich bisher die Frist für alle Punkte, sobald ein neuer Verkehrsverstoß dazu kam, verlängerte, wird dies ab dem 01. Mai 2014 anders. Allerdings werden die Fristen länger. Auch hier werden nach dem neuen Bewertungssystem die schweren Ordnungswidrigkeiten betont. Während bisher alle Punkte in 2 Jahren getilgt wurden, verjähren sie jetzt erst nach 2,5 oder sogar 5 Jahren; bei Straftaten mit 3 Punkten erst nach 10 Jahren.

Schließlich gibt es noch erhebliche Änderungen im Punkteabbau. Bisher konnten Verkehrssünder insgesamt 6 Punkte durch die Teilnahme an freiwilligen Seminaren abbauen. Künftig kann auf diesem Wege innerhalb von 5 Jahren nur noch ein Punkt abgebaut werden. Dieses ist auch nur dann möglich, solange man noch keine 6 Punkte erreicht hat. Die Kosten der Fahreignungsseminare werden sich erwartungsgemäß auf 400-600 € belaufen.

Zum 1. Mai 2014 erfolgt die Punkte-Umrechnung wie folgt:

1-3:1

4-5:2

6-7:3

8-10:4

11-13:5

14-15:6

16-17:7

18:18

Bestehende Eintragungen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen wurden, werden zum 01. Mai 2014 automatisch gelöscht.

Gerade in Anbetracht der langen Tilgungsfristen können 8 Punkte schnell erreicht sein. Es sollte künftig bei jedem einzelnen Punkt genau überlegt werden, ob er hingenommen wird oder man rechtliche Maßnahmen gegen ihn ergreifen will. Wenn man bisher bei der Eintragung eines Punktes noch kein großes Aufsehen machte, insbesondere solange kein Fahrverbot drohte, darf das jetzt nicht mehr gelten. Man sollte sich immer vor Augen führen, dass der Führerschein künftig bereits bei 8 statt bei 18 Punkten weg ist.

Aber auch Autofahrer, die noch vor dem 01. Mai 2014 Punkte für einen Verkehrsverstoß erhalten oder erhalten sollen, sollten ihre Möglichkeiten genau prüfen. Für die Zeit bis zum 01. Mai 2014 besteht noch ein großer Spielraum, auf den Punktestand Einfluss zu nehmen. Ob der Verstoß nach der alten oder neuen Regelung bewertet wird, hängt davon ab, wann die Punkte ins Register eingetragen werden. Auch wer heute schon einen Verstoß begeht, kann Punkte nach dem neuen System erhalten, wenn der Verstoß erst nach dem 01. Mai 2014 eingetragen wird.

Wer bisher über keine Eintragungen in Flensburg verfügt, sollte versuchen, eine Eintragung vor dem 1. Mai 2014 zu erreichen, da die Punkte nach dem neuen System langsamer verfallen. Für Autofahrer mit gefülltem Punktekonto kann es dagegen sinnvoll sein, eine Eintragung nach dem 01. Mai 2014 anzustreben.

Soweit einen in den nächsten Wochen noch ein Bußgeldbescheid erreicht, macht es Sinn, sich einen aktuellen Auszug aus Flensburg zu besorgen und das aktuelle Punktekonto im Hinblick auf die drohende Neueintragung überprüfen zu lassen. Rufen Sie uns hierzu gerne an.