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Patientenverfügung

10.08.2016

Mit Beschluss vom 06.07.2016 hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum Themenbereich Patientenverfügung getroffen. Der BGH hat die Anforderungen an eine Patientenverfügung hierbei präzisiert. Einwilligungen oder Nichteinwilligungen der Betroffenen in einer Patientenverfügung müssenderart konkret sein, dass bestimmte Maßnahmen genannt sind, für die die Einwilligung gelten soll. Wer etwa seine Angehörigen dazu verpflichten möchte, ihn in bestimmten Situationen sterben zu lassen, muss konkret für die Situation die ärztlichen Maßnahmen beschreiben oder sich auf konkrete Krankheiten oder Behandlungssituationen beziehen. Die Formulierung "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reicht nicht aus. Es soll konkret umschrieben werden, was man in bestimmten Lebenssituationen will und was nicht nicht.

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