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BGH: Gebühren in privaten Darlehensverträgen unwirksam

03.06.2014

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei privaten Darlehensverträgen eine formularmäßig vereinbarte Gebühr unrechtmässig ist. Laut Gesetz dürfen Banken für Darlehen nur Zinsen erheben. Darüberhinaus gehende Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, soweit sie nicht frei verhandelt wurden. 

Soweit in seit 2011 abgeschlossenen Verträgen Bearbeitungsgebühren enthalten sind, können Rückforderungsansprüche gegenüber dem Kreditinstitut erhoben werden.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.